Beratungslehrkräfte sind bei Fragen zur Schullaufbahn, bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, bei der Beratung von Schule und Lehrkräften und in der Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten kompetente und geschätzte Ansprechpartner, die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen umfassend informieren, beraten und unterstützen.

Schulberatung im Nürnberger Land
Besondere Unterstützung erhalten die Schulen bei der Schulberatung durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen. Diese schulischen Beratungsfachkräfte besitzen die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen und haben sich durch ein Studium für ihre besonderen Beratungsaufgaben qualifiziert.
Wobei unterstützt die Beratungslehrkraft?
Neben der Klassenlehrkraft und gegebenenfalls der Schulleitung ist die Beratungslehrkraft eine wichtige erste Anlaufstelle.
Schullaufbahn
Beratung bei Fragen zur schulischen Entwicklung und zu möglichen Bildungswegen.
Lernschwierigkeiten
Unterstützung bei Schwierigkeiten beim Lernen und bei der Organisation des Lernens.
Leistungsschwierigkeiten
Beratung bei schulischen Leistungsproblemen und möglichen Fördermöglichkeiten.
Verhaltensschwierigkeiten
Unterstützung bei persönlichen, sozialen und schulischen Herausforderungen.
Besondere Begabungen
Beratung bei besonderen Fähigkeiten und individuellen Fördermöglichkeiten.
Aufgaben der Beratungslehrkraft
Individuelle Beratung, Information und fachliche Unterstützung.
Individuelle Beratung
Beratung bei Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zur beruflichen Orientierung.
Information über Bildungsangebote
Allgemeine Information über das schulische Bildungsangebot und mögliche Bildungswege.
Vernetzung und Vermittlung
Kontakt zu vorschulischen und schulischen Einrichtungen sowie schulischen und außerschulischen Beratungsdiensten.
Unterstützung der Schule
Fachliche Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen mit besonderen Beratungskompetenzen.
Individueller Förderbedarf
Ermittlung des individuellen Förderbedarfs durch informelle und pädagogisch-psychologische Diagnostik.
Grundsätze unserer Beratung
Verlässlich, vertraulich und auf freiwilliger Basis.
Freiwillig
Die Inanspruchnahme der Beratung erfolgt freiwillig.
Kostenlos
Für die Beratung entstehen keine Kosten.
Neutral & unabhängig
Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig.
Vertraulich
Die Beratungslehrkraft unterliegt der Verschwiegenheit.
So erreichen Sie die Beratungslehrkraft
Der Kontakt zur Beratungslehrkraft kann von den Erziehungsberechtigten direkt hergestellt werden. Alternativ ist die Kontaktaufnahme über die Klassenlehrkraft beziehungsweise die Schulleitung möglich.