Rundschreiben vom 23.09.2020

 

Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen:


Dokumentenaustausch mit den Schulleitungen im Bayerischen Schulportal

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möchte künftig wichtige elektronische Dokumente, welche direkt an die Schulleitung übermittelt werden sollen, über eine neue Online-Funktionalität im Bayerischen Schulportal (https://portal.schulen.bayern.de) zur Verfügung stellen. Als Beispiele hierfür gelten Dokumente zur Abiturprüfung (z.B. Audio-Dateien zum Hörverstehen, Hinweise zur Korrektur und Bewertung), Jahrgangsstufentests oder vertrauliche Unterlagen zur regelmäßig wiederkehrenden Schulfahndung. Zur Verteilung der Unterlagen wird es ab sofort im Bayerischen Schulportal eine Programmfunktion Dokumentenaustausch geben.

Anhang 034


Kranzspenden und Nachrufe beim Tod von Staatsbediensteten an staatlichen Schulen und Schulämtern

Der Freistaat Bayern übernimmt gemäß Abschnitt 12 Nr. 4 der Bekanntma-chung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwal-tungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) unter bestimmten Vo-raussetzungen die Kosten für Kranzspenden und Nachrufe (Todesanzeigen) beim Tod von Behördenangehörigen.

Anhang 035


Pressemitteilung des VG Würzburg zu Attesten bezüglich der Maskenpflicht

Relevante Passagen zu den Voraussetzungen sind gelb markiert. Laut VG Würzburg muss ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass aus gesundheitlichen Gründen keine MNB getragen werden kann, eine konkrete Diagnose eines Krankheitsbildes enthalten. Das Urteil bezieht sich auf 2 Schülerinnen in der Grundschule. Ob das Urteil 1 zu 1 auf weiterführende Schulen zu übertragen ist, ist mit diesem Urteil nicht garantiert (Grund: Tragen auch im Unterricht an weiterführenden Schulen)

Anhang 036


Probeunterricht

Mit kultusministeriellem Schreiben Az. III.1-BS 7302-4b.1174 vom 01.09.2016 wurden Sie über die Neuregelungen zum Probeunterricht ab dem Schuljahr 2016/2017 im Zuge der Umsetzung des LehrplanPLUS Grundschule in Jahrgangsstufe 4 informiert.
Aufgrund der Corona-bedingten Ausnahmesituation waren im Schuljahr 2019/2020 Anpassungen im Übertrittsverfahren notwendig, die auch den Probeunterricht betrafen. Das Schuljahr 2020/2021 haben die Schulen mit einem Regelbetrieb unter Hygieneauflagen begonnen.
Angesichts der personellen Veränderungen an zahlreichen bayerischen Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 leite ich Ihnen das o. g. Schreiben im Anhang erneut zu. Ich darf Sie bitten, es verlässlich an die Lehrkräfte in den Klassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 zu übermitteln.

Anhang 037; Anhang 038


Das Unsagbare sagen - die Bild- und Symbolsprache der Bibel für Kinder „übersetzen“

In der Heiligen Schrift finden wir einen wahren Schatz an Bildworten und Symbolsprache. Freilich ist das Risiko, das Gelesene buchstäblich zu verstehen gerade bei Grundschülern groß. Wie kann der Weg gelingen vom Wortlaut der Bibel hin zu der Kompetenzerwartung des LehrplanPLUS, wonach „die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass von Gott nur bildhaft gesprochen werden kann, weil das Erfassen Gottes alle menschlichen Vorstellungen übersteigt“?
Der Lehrgang greift Bildworte und Symbole des Alten und Neuen Testaments auf und durchleuchtet ihren theologischen Gehalt. Symboldidaktische Methoden zeigen Wege auf, das „Zwischen-den-Zeilen-Gesagte“ zu erschließen und im Unterricht praktisch so umzusetzen, dass kompetenzorientierte, nachhaltige und subjektorientierte Lernprozesse ermöglicht werden.

Anhang 039


Umfrage „Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21“

Mit KMS vom 14.08.2020 Nr. II.5-BS4363.0/101/11 haben wir Sie gebeten, über die Umfrage „Planungsgrundlagen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs“ aktuelle Daten insbesondere zur Personalsituation an Ihrer Schule bereitzustellen. Diese Umfrage wurde nunmehr erneut angepasst und umfasst nun unter dem Titel „Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21“ neben Angaben zur Personalsituation auch solche zu möglichen Auswirkungen des Infektionsgeschehens auf den Unterrichtsbetrieb an der jeweiligen Schule (etwa im Rahmen des Drei-Stufen-Plans). Diese Erhebung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, um die Unterrichtssituation an den bayerischen Schulen jeweils tagesaktuell und differenziert bewerten zu können.

Anhang 040


Neue Unterrichtsmaterialien der "Wasserschule Mittelfranken“

Die ab sofort den mittelfränkischen Grund- und Förderschulen kostenfrei zur Verfügung stehenden Unterrichtsmaterialien wurden zusammen mit erfahrenen Lehrkräften entwickelt. Die insgesamt sechs Kapitel der Wasserschule orientieren sich am LehrplanPLUS für die Grundschule und decken den bayerischen Lehrplan der dritten und vierten Jahrgangsstufe zum Thema „Wasser“ vollständig ab.

Anhang 041


Empfehlungen für die Schule im Hinblick auf den Unterricht in der Corona-Pandemie für Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung

Der Bayerische Cochlea-Implantat-Verband vertritt die Interessen von hörgeschädigten Menschen, die mit Cochlea Implantaten und / oder Hörgeräten versorgt sind. Die Arbeitsgruppe Schule hat Empfehlungen und Hinweise für den Präsenzunterricht und das Homeschooling erarbeitet.

Anhang 042


Aktuelle Informationen des Örtlichen Personalrats

Der Personalrat wünscht Ihnen ein gutes Schuljahr – wenn auch unter besonderen Bedingungen, die teilweise eine neue Normalität bilden. Die Coronasituation führt zu vielen Veränderungen, dienstliche Vorgänge werden auf den Prüfstand gestellt, es gilt angemessene Alternativen für Gewohntes zu finden.

Anhang 043


Jahrgangsstufentest Mathematik Mittelschule 2020

Die Aufgaben und Lösungen zum Jahrgangsstufentest Mathematik 2020 an der Mittelschule stehen ab sofort im Dokumentenaustauschportal im Bayerischen Schulportal zum Download bereit.

Sie müssen sich dazu mit Ihrer Schulnummer und Ihrem Passwort anmelden. Über die Anmeldeseite des Portals können Sie das Passwort zurücksetzen, wenn es Ihnen entfallen ist.


Änderung der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO); Zeugnisse

Im Zuge der sukzessiven Implementierung des LehrplanPLUS werden auch die Zeugnisformulare der Mittelschule entsprechend angepasst. Dabei sollen im Rahmen der Fortschreibung die bisher in der Schulpraxis gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen, von der Jahrgangsstufe 5 auf die Jahrgangsstufen 6 und 7 erweitert (§ 18 Abs. 9 MSO).

Anhang 044


Durchführung von Versammlungen, Gremiensitzungen, Wahlen

Umfassende adressatenorientierte Information, Gelegenheit zur Aussprache und Einbeziehung der Mitglieder der Schulfamilie bei der Entscheidungsfindung in den jeweils vorgesehenen Gremien sind gerade bei einem so dynamischen Geschehen wie derzeit in der Corona-Pandemie besonders wichtig. Sie erhöhen die Akzeptanz für die notwendigen Lösungen und stärken die Bereitschaft, sich an die Vorgaben und Regeln zu halten. Deshalb ist die Durchführung der vorgesehenen (Klassen)Elternversammlungen sowie Gremiensitzungen und der Wahlen von Schüler- und Elternvertretern anzustreben. Abgesehen von den Fällen, in denen auf Anordnung des örtlichen Gesundheitsamts der Präsenzunterricht an einer Schule eingestellt werden muss, gelten die schulrechtlichen Vorgaben grundsätzlich weiter. Allerdings ist bei ihrer Durchführung eine besondere Umsicht an den Tag zu legen, um keine Ausweitung des Infektionsgeschehens zu fördern. 

Anhang 045