Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen:


Verzeichnis der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Nürnberger Land Anhang 027


Befreiung von der Maskenpflicht sowie Präsenzunterricht - Gültigkeitsdauer ärztlicher Atteste

 

Aufgrund der Anfragen der vergangenen Tage und in schulartübergreifender Abklärung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert die Regierung von Mittelfranken Sie über die Gültigkeitsdauer von Attesten.

Demnach soll

  • für Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer Grunderkrankung (vgl. Nr. 12 des Rahmen-Hygieneplanes vom 02.09.2020) vom Präsenzunterricht befreit sind und
  • für Personen, d.h. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, welche eine Befreiung von der Trageverpflichtung der Mund-Nase-Bedeckung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 6 BayIfSMV mittels ärztlichem Attest glaubhaft machen

das ärztliche Attest längstens für drei Monate gelten.

Das Ministerium sieht einen Gleichlauf der Atteste (Befreiung vom Präsenzunterricht und Befreiung vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung) als sinnvoll und gerechtfertigt an.


KMS vom 8.9.2020 - Probearbeiten JGST 4 und Zeugnisse Anhang 028


Mathematik-Meisterschaft-Mittelfranken 2020

Die Mathematik-Meisterschaft-Mittelfranken wird auch in 2020 stattfinden, wenn auch unter etwas anderen Bedingungen. Um die Ansteckungsgefahr für Kinder, Lehrkräfte und Eltern nicht zu erhöhen, wurde eine andere Form der Durchführung entwickelt. Anhang 029


Förderstelle für rechenschwache Kinder

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe in der Förderstelle für rechenschwache Kinder wieder zwei Plätze frei, die ich schnellstmöglich besetzen möchte. Es handelt sich um eine wöchentliche, kostenlose Einzelförderung außerhalb der Unterrichtszeit an der Bertleingrundschule (GS II) in Lauf und ist für Kinder der Klassen 1 bis 4, die besonders große Schwierigkeiten im Rechnen haben.

Bitte um Kontaktaufnahme mit mir bei Bedarf oder Fragen unter 0176/70615137

Viele Grüße, Martina Schwarm


Übersicht Vertretungssituation 

Bitte denken Sie daran, die Vertretungsübersicht des vergangenen Schuljahrs an das Schulamt zu senden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Verwenden Sie für das aktuelle Schuljahr die in diesem Mittwochsbrief bereitgestellte Vorage. Anhang 030 


Schwerbehindertenvertretung - Kontaktdaten 

Die bisherige Schwerbehindertenvertretung Frau Monika Schönborn wurde zum 01.08.2020 in den Ruhestand versetzt.Als ihre Stellvertreterin tritt Frau Kern ihre Nachfolge an. Anhang 031 


Gründung neuer Schülerfirmen an öffentlichen Mittelschulen

mit KMS vom 14.09.2020 wurde der Haushalt „Schülerfirmen an öffentlichen Mittelschulen“ für das Jahr 2020 angewiesen. Für Mittelfranken stehen 3400.-€ zur Verfügung. Bei Vollausschöpfung je Schülerfirma (max. Betrag 1000.-€) könnten in Mittelfranken drei neue Schülerfirmen gegründet werden, bei etwas geringerem Betrag (850.-€) vier Schülerfirmen.

 

1. Zweckbestimmung der Mittel

Diese Mittel sind zweckgebunden für die erstmalige Grundausstattung einer Schülerfirma an einer staatlichen Mittelschule. Zentrales Anliegen des Unterrichts an der Mittelschule ist die Vorbereitung auf das Arbeits- und Wirtschaftsleben. Die Schüler müssen erkennen, dass die Wirtschaft eine Grundlage der materiellen und kulturellen Existenz ist.

Ausgehend vom nahen Erfahrungsbereich sollen die Schüler unternehmerisches Denken und Handeln lernen. Dies kann durch die Gründung einer Schülerfirma nachhaltig unterstützt werden. Durch das als Anlage beigefügte KMS vom 16.10.2008 sind Hinweise zur Beschreibung einer Schülerfirma ergangen. Mit den für Schülerfirmen zur Verfügung stehenden staatlichen Mitteln können Anschaffungen im Sinne einer Grundausstattung für Schülerfirmen getätigt werden. Grundausstattung bedeutet, dass die Gegenstände grundsätzlich mehrjährig genutzt werden können. Nicht zur Grundausstattung gehören Verbrauchsgüter. Diese Mittel können nicht verwendet werden, um den üblichen Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Die Mittel bei Kap. 05 12 Tit. 547 60 des Staatshaushalts stehen auch nicht für Personalkosten zu Verfügung.

2. Verfahren

Eine Kostenerstattung für das Haushaltsjahr 2020 kann vom Sachaufwandsträger mit einer Stellungnahme der Schulleitung der jeweiligen öffentlichen Mittelschule bei der Regierung bis spätestens 15.11.2020 beantragt werden. Das jeweilige Staatliche Schulamt soll eine Kopie des Antrags erhalten. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die Schülerfirma von der Schulleiterin oder dem Schulleiter als solche anerkannt worden ist und in den Verantwortungsbereich der Schule fällt und aus der Sicht der Schulleitung die in o.g. Nr. 1. aufgeführten Zielsetzungen erfüllt sind.

Bei einer Antragstellung nach dem 15.11.2020 entscheidet die Regierung, ob ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der im Rahmen der zugewiesenen Mittel berücksichtigt werden kann.

Anhang 033


Aktueller Ausbaustand der gebundenen Ganztagsschule im Schuljahr 2020/2021


Zum Zwecke des Bildungsmonitorings und der statistischen Erfassung benötigt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus  im Bereich der gebundenen Ganztagsschulen eine jährlich aktualisierte und differenzierte Datenbasis. Zur Schaffung dieser Datenbasis werden alle Grund- und Mittelschulen, die an ihrer Schule ein gebundenes Ganztagsangebot eingerichtet haben gebeten, mittels des Excel-Formblattes der Regierung über den Ausbaustand der gebundenen Ganztagsschulen im Schuljahr 2020/2021  zu berichten.

Zu erfassen ist der Ist-Stand zum 1. Oktober 2020.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Excel-Formblätter unbedingt die beigefügte Ausfüllanleitung und überprüfen Sie Ihre Meldung vor dem Absenden an das Schulamtnochmals auf Plausibilität und Korrektheit. Für Rückfragen können Sie sich an Herrn Pfitzner von der Regierung von Mittelfranken wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Meldung erfolgt über das Meldeportal https://meldungen.schulamt-nl.de. Hier können Sie auch alle notwendigen Unterlagen downloaden.


Meldung des Hygienebeauftragten und des Datenschutzbeauftragten

Leider hatten wir bei der Abfrage der Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben vergessen, die Hygienbeauftragen und Datenschutzbeauftragen abzufragen. Bitte rufen Sie die Abfrage noch einmal auf und ergänzen Sie das Formular.

So aktualisieren Sie im Meldeportal eine Abfrage:

  • Login im Meldeportal
  • Menüpunkt "Meine Übertragungen" anklicken
  • zu aktualisierende Abfrage auswählen, auf das Stiftsymbol klicken 

 

 

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