Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen:


KMS zur Eingruppierung der Verwaltungsangestellten A Anhang 413


Masernschutz, zum Zweiten (oder Dritten???)

Überprüfung des Masernschutzes:aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass alle Schulleitungen den Masernschutz bis spätestens 10.07.2020 bei all den Lehrkräften überprüfen müssen,

•             die nach dem 1.1.1970 geboren sind und

•             für die Mobile Reserve vorgesehen sind oder

•             einen Versetzungsantrag intern/extern gestellt haben.

Das anhängende Formular ist auszufüllen und im Personalakt abzulegen, die Hinweise zum Datenschutz sind der Lehrkraft auszuhändigen. Dies gilt im Übrigen auch für Schulleitungen, die versetzt oder befördert werden. Diese legen den Nachweis über den Masernschutz dem Staatlichen Schulamt (Fr. Wanka oder Fr. Stahl) vor. (Joachim Schnabel, SchAD) A Anhang 414.zip


Masernschutz, Hinweis dazu:

…für die Übernahme einer Funktionsstelle an einer anderen als der bisherigen Stammschule ist der Nachweis nach § 20 IfSG (Masern) notwendig. Ohne diesen Nachweis kann keine Bestellung erfolgen. Nun haben wir bei den zukünftigen Ausschreibungen das Problem, dass die Stellenentscheidung in den Sommerferien erfolgt (BPR-Sitzung am 04.08.2020 und am 01.09.2020). Ist die aktuelle Schulleitung der ausgewählten Bewerber nicht „greifbar“ und kann somit keinen Nachweis gemäß IfSG ausstellen, wäre eine Bestellung nur möglich, wenn das Staatliche Schulamt den ausreichenden Masernschutz überprüft und per Formular bestätigt.

Daher wird bei Funktionsstellen, die in den Schulanzeigern 2020/07 und 2020/08-09 veröffentlich werden, um Folgendes gebeten: Die Schulämter bitten alle Bewerber*innen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, sich von Ihrer aktuellen Schulleitung den Nachweis gemäß § 20 IfSG ausstellen zu lassen. Bei Bewerbungen von Rektor*innen wird die Überprüfung durch das Schulamt vollzogen. Der Nachweis muss die Vorlagenkategorie „Übernahme einer Funktionsstelle“ enthalten. Dieser Nachweis wird mit den Bewerbungsunterlagen an die Regierung gesendet. Somit ergäben sich bei der Bestellung der ausgewählten Bewerber*innen keine Verzögerungen aufgrund des Fehlen des Nachweises. Kann ein*e Bewerber*in keinen Nachweis vorlegen, müssen die Bewerbungsunterlagen natürlich trotzdem an die Regierung gesendet werden. Die Entscheidung erfolgt selbstverständlich unabhängig vom Vorliegen des Nachweises. Hier kann es im Extremfall dann aber dazu kommen, dass keine Bestellung erfolgen kann und die Funktionsstelle im Schuljahr 2020/21 vakant bleibt. Wird im Rahmen einer Stellenbewerbung der Nachweis eingereicht, gilt dieser selbstverständlich auch für die Zukunft, d. h. alle Bewerber*innen müssen den Nachweis kein zweites Mal (z. B. im Rahmen einer Versetzung oder bei Verbleib an der Schule zum Termin 31.07.2021) erbringen. (Dirk Vollmar, Regierung von Mittelfranken)
A


Weiterbildung ZQ NEU, KMS und Infoblatt Bitte geben Sie diese Informationen an interessierte Bewerber aus Ihrem Bekanntenkreis weiter  MS Anhang 415.zip


Schülerliste JoA: entsprechend dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17.12.2019 wird zum Schuljahr 2020/21 das verpflichtende Vollzeitjahr (Berufsvorbereitungsjahr in kooperativer Form – BVJ/k)  für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) eingeführt. Das heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2020 die Mittelschule verlassen und keinen Ausbildungsplatz haben beziehungsweise keine weiterführende Schule besuchen werden, in dieses verpflichtende Vollzeitangebot der Berufsschule gehen müssen. Mit KMS vom 10.02.2020 wurden die Schulämter sowie die Mittel- und Berufsschulen informiert. Diesem KMS war ein Elternbrief (vom 06.02.2020) und ein Informationsflyer beigefügt.

Zur Klassenbildung für das nächste Schuljahr ist für die Berufsschulen zwingend erforderlich, dass sie die voraussichtliche Anzahl an JoA noch im aktuellen Schuljahr von den Mittelschulen mitgeteilt bekommen. Entsprechend dem oben genannte Schreiben an die Eltern vom 06.02.2020 ist der Stichtag der 01.07.2020. Wir bitten Sie deshalb, bis spätestens 06.07.2020 die „Schülerliste JoA“ (jeweils Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an die für Ihre Mittelschule zuständige Berufsschule zu senden. Vielen Dank für die kollegiale Unterstützung. (Alexander Fitzner, KR, RegvMfr)
MS


Newsletter Lernwirkstatt Inklusion A Anhang 416.zip


Angebot des WinWin-Freiwilligenzentrums Hersbruck: Ehrenamtliche Schulhilfe für Kinder A Anhang 417


Fortbildungen


Eine Sammlung, erstellt durch die FachAKs Mittelschule: Unterrichtsdidaktische Überlegungen für die Nutzung digitaler Medien für alle Fächer Herzlichen Dank für die Zusammenstellung! A Anhang 418


Weiterbildungsangebot KITA- und Schulverpflegung

…aus gegebenem Anlass bieten wir unser Weiterbildungsangebot im Bereich Kita- und Schulverpflegung aktuell als Webinare an. Dazu möchten wir Sie ganz herzlich einladen. Das interaktive Webinar „Speiseplan-Check Mittagsverpflegung" findet am Dienstag, den 14.07.2020 von 14:00-15:30 Uhr statt. Lernen Sie die Grundlagen der gesundheitsförderlichen Speiseplanung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung kennen und überprüfen Sie Ihren eigenen Speiseplan anhand des Speiseplan-Checks Mittagsverpflegung. Das interaktive Webinar "Fleischlos glücklich – vegetarisch Kochen für Kinder" findet am Freitag, den 17.07.2020 von 14:00-15:30 Uhr statt. Sie wollen nachhaltiger kochen? Lernen Sie, wie Sie, durch den Einsatz von Hülsenfrüchten und regionalem Gemüse, gern gegessene vegetarische Gerichte für Kinder, zaubern können. Für weitere Infos und zur Anmeldung klicken Sie hier: https://www.weiterbildung.bayern.de/index.cfm?seite=veranstaltungsliste&bereichfilter=Gemeinschaftsverpflegung&oberkategoriefilter=Kita%20und%20Schulverpflegung&unterkategoriefilter=Workshops&amtfilter=Amt%20f%C3%BCr%20Ern%C3%A4hrung%2C%20Landwirtschaft%20und%20Forsten%20F%C3%BCrth   (Linda Dickert, Ansprechpartnerin Schulverpflegung) A


Angebot zum Homeschooling …mein Name ist Hügel Rudolf und ich bin ausgebildeter Lehrer (Mathe/Physik) für das Gymnasium. Aktuell unterrichte ich an der FOS in Amberg und habe dabei in Mathematik ein Angebot zum Flipped Classroom entwickelt. Dieses kann auch zum Homeschooling verwendet werden. Wie ich mitbekommen habe, suchen sehr viele meiner Kolleginnen und Kollegen nach Materialien für das Unterrichten zu Hause, weshalb ich mein Angebot nun auch für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stelle. Auf meiner Website www.hügel-schule.de  wird dabei mit Hilfe von kurzen Videos der zu unterrichtende Stoff erklärt. Analog zu den Hefteinträgen gibt es zu jedem Video ein Skript, so dass sich die Schülerinnen und Schüler den Schulstoff komplett selbstständig beibringen können. Somit kann sich der Präsenzunterricht ganz auf das Üben von Aufgaben konzentrieren, womit eine enorme Zeitersparnis stattfindet. Das Angebot beschränkt sich aktuell noch auf "lineare Funktionen". Da dies jedoch gerade an den Realschulen und den Mittelschulen am Ende des Schuljahres in den Lehrplänen der 8. Jahrgangsstufe steht, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie meine entsprechenden Kolleginnen und Kollegen über mein Angebot informieren würden. Gerne können Sie dazu auch diese Nachricht einfach weiterleiten. Vor allem wäre mir auch eine breite Rückmeldung wichtig, um das Angebot zukünftig noch besser ausarbeiten zu können. (Hügel Rudolf, FOS Amberg) MS


 

 

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