Bitte beachten Sie folgende Informationen und Unterlagen:


Die Abgabe der „Schülerbewegungen“ entfällt auf Anweisung der Regierung zum jetzigen Zeitpunkt. A


Schreiben an die Eltern zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an Bayerns Schulen A Anhang 389


Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen bei einer Schülerin bzw. bei einem Schüler oder Vorgehen bei Auftreten eines bestätigten Falls einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse A Anhang 390.zip


KMS zu: Personaleinsatz für die sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebs A Anhang 391


Masern-Impfung: überprüfen bei Schülern (4.+1.Jahrgangsgstufe sowie Abschlussklassen umgehend) und Lehrkräften A Anhang 392.zip + Anhang 393.zip


Verlängerung Allgemeinverfügung Schwangere A Anhang 394


KMS zu: GS – Probeunterricht – nicht behandelte Inhalte GS Anhang 395


KMS zu: Ergänzung zu Übernahme Stornokosten wegen Absage Schulfahrten A Anhang 396


Hinweis zu: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse MS Anhang 397


Vorbereitung der M-Aufnahmeprüfungen

Schülerinnen und Schüler, die einen Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in Jahrgangsstufe 6 bzw. 2,33 in Jahrgangsstufe 7, 8 und 9 (plus „Quali“) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben (im Zwischenzeugnis bzw. im Jahreszeugnis), werden zum nächsten Schuljahr in die M-Klasse der nachfolgenden Jahrgangsstufe aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt nicht erreicht haben (im Zwischenzeugnis bzw. im Jahreszeugnis), können eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen.

Nach § 7 MSO findet die Aufnahmeprüfung für die Jgst. 6 bis 8 in der letzten Woche der Sommerferien statt, in der Jahrgangsstufe 9 zeitnah nach dem Erwerb des qualifizierenden Abschlusses. Sie erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und kann in den Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischen- oder Jahreszeugnis bzw. in der Jahrgangsstufe 9 im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erzielt wurde. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn mit ihrer Hilfe eine Notenverbesserung in den geprüften Fächern erreicht wird und dadurch das entsprechende Aufnahmekriterium von 2,66 bzw. 2,33 erfüllt ist.

Das Staatliche Schulamt befürwortet den Vorschlag der Verbundkoordinator/innen, dass diese Aufnahmeprüfungen im Schulamtsbezirk Nürnberger Land zentral abgelegt werden. Die Aufnahmebedingungen sollen hier für alle Schülerinnen und Schüler gleich sein. Zur Erstellung der Aufgaben sollen Arbeitsgruppen gebildet werden, an denen Lehrkräfte aller Mittelschulverbünde mitwirken sollen. Die Verbundkoordinator/innen sind dabei, in gemeinsamer Absprache mit allen Mittelschulleitungen Arbeitsgruppen für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik aufzustellen. (Jörg Baldamus, Schulamtsdirektor)

Die Verbundkoordinatoren mögen bitte bis Freitag, 29.05.2020 die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften zur Erstellung der M-Aufnahmeprüfungen per Mail an Frau Rin Astrid Boekamp schicken: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! MS


KMS zu: Änderung der Termine zur Anmeldung für den Eintritt in die 10. Kl. sowie Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Sport MS Anhang 398


KMS zu: Informationen zur Organisation und Unterrichtsgestaltung in den Jahrgangsstufen 1 - 4 ab 15.06.2020 GS Anhang 399.zip


KMS zu: Angebote der Staatlichen Schulberatung und der Staatlichen Lehrerfortbildung in der Zeit der sukzessiven Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen A Anhang 400


KMS zu: Notbetreuung während der Pfingstferien, auch Einbeziehung der Ganztagsangebote für Schulkinder (Horte, Ganztagesschule, Heilpädagogische Tagesstätten, Mittagsbetreuung) in die Notbetreuung A Anhang 401.zip


Zeitung in leichter Sprache, Sonder-Thema Corona zet.9 Hier der Link zur PDF: www.cab-b.de/corona A 


Auszeichnung von Entlassschülern mit Qualifizierendem Abschluss oder mittlerem Schulabschluss der Mittelschule durch das Staatliche Schulamt hier: Absage der üblichen Veranstaltung, siehe Anhang MS Anhang 402