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Schritt 1: Bewilligungsantrag
Vor den Abrechnungen muss das Trennungsgeld zuerst bewilligt werden. Dazu ist ein Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld zu stellen. Ein entsprechendes Formular kann unter der Internet-Adresse
heruntergeladen werden.
Dem Antrag ist das Schreiben des zuständigen Schulamtes über die Zuteilung als mobile Reserve an Grund-, Haupt- und Mittelschulen für das laufende Schuljahr beizufügen. Bei nicht verheirateten Antragstellern, die in einem Mietverhältnis leben, ist zusätzlich eine Kopie des Mietvertrags erforderlich.
Der Bewillingungsantrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Beginn der ersten Abordnung als mobile Reserve zu stellen!
Schritt 2: Abrechnungsantrag
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Kosten erstattet bekommen, die in den letzten 6 Monaten angefallen sind. Denken Sie daher rechtzeitig an die Antragsstellung.

Vor den Abrechnungen muss das Trennungsgeld zuerst bewilligt werden. Dazu ist ein Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld zu stellen.
Dem Antrag ist das Schreiben des zuständigen Schulamtes über die Zuteilung als mobile Reserve an Grund-, Haupt- und Mittelschulen für das laufende Schuljahr beizufügen. Bei nicht verheirateten Antragstellern, die in einem Mietverhältnis leben, ist zusätzlich eine Kopie des Mietvertrags erforderlich.

- Adressinformationen
- Schulleitung
- Sekreteriat
- Unterrichtsbeginn

Hinweise zum Trennungsgeld für Lehrkräfte der mobilen Reserve vom Landesamt für Finanzen - Bearbeitungsstelle Weiden -




Ab dem Schuljahr 2023/24 sind zur Beantragungen von Dienstbefreiungen / Arbeitsbefreiungen / Freistellungen vom Dienst AUSSCHLIESSLICH die anhängenden Formulare zu verwenden