Pooltestungen

 

Anmeldung zur Pooltestung

  

Meldetermin ist immer bis Mittwoch 10:00 Uhr für die folgende Woche

 

Grundschulen können nicht mehr an der Testung teilnehmen.

Die PCR-Pool-Testung kann nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Stelle der Selbsttests treten (§ 13 Abs. 2 Satz 2 der 14. BayIfSMV).

Nach der Begründung der Verordnung (14. BayIfSMV) wird der Schule die Möglichkeit gegeben, an einem vom Freistaat Bayern organisierten PCR-Pooltestverfahren auf eine SARS-CoV-2-Infektion teilzunehmen. Im Gleichklang zu den Selbsttests ist Satz 2 so auszulegen, dass das konkrete PCR-Pool-Verfahren, insbesondere die Art der Probenentnahme, vom Freistaat (hier: dem StMUK) vorgegeben wird.

Die Schulleitung der weiterführenden Schulen haben vor Aufnahme der Testungen Rücksprache mit dem Sachaufwandträger zu halten.

 
Schritt 1 von 2Schritt 2 von 2Prüfen

 





Ein Pool kann sich wie folgt zusammensetzen

- eine Klasse

- eine Kindergartengruppe

- Maximal: 30 Personen


Summe der Kinder die getestet werden.



 

 

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