Pooltestungen
Anmeldung zur Pooltestung
Meldetermin ist immer bis Mittwoch 10:00 Uhr für die folgende Woche
Grundschulen können nicht mehr an der Testung teilnehmen.
Die PCR-Pool-Testung kann nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Stelle der Selbsttests treten (§ 13 Abs. 2 Satz 2 der 14. BayIfSMV).
Nach der Begründung der Verordnung (14. BayIfSMV) wird der Schule die Möglichkeit gegeben, an einem vom Freistaat Bayern organisierten PCR-Pooltestverfahren auf eine SARS-CoV-2-Infektion teilzunehmen. Im Gleichklang zu den Selbsttests ist Satz 2 so auszulegen, dass das konkrete PCR-Pool-Verfahren, insbesondere die Art der Probenentnahme, vom Freistaat (hier: dem StMUK) vorgegeben wird.
Die Schulleitung der weiterführenden Schulen haben vor Aufnahme der Testungen Rücksprache mit dem Sachaufwandträger zu halten.